Allgemeine Geschäftsbedingungen Campingplatz Såndgøld

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen

Zwischen dem Campinggast und dem Campingplatz Sandgold, vertreten durch die Wieser Nature & Hospitality GmbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

  1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

  1. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren. Alle Preise verstehen sich pro Tag im angegebenen Zeitraum. Preisänderungen, Schreibfehler und Irrtümer sowie Angebotsänderungen vorbehalten.

In den Aufenthaltspreisen sind je 2 Erwachsene inkludiert.

Wenn 1 Erwachsener ein Kind mitbringt, so wird der normale Preis für 2 Erwachsene bezahlt. Wenn zwei Erwachsene ein Kind mitbringen, zahlt das Kind (bis zum 14. Lebensjahr) nur den reduzierten Preis.

Der Mindestaufenthalt für die Stellplätze beträgt 1 Nacht.

Der Mindestaufenthalt für die Chalets beträgt in der Neben- und Zwischensaison 2 Nächte und in der Hauptsaison 4 Nächte.
Wir behalten uns vor, den Mindestaufenthalt je nach Auslastung/Belegung anzupassen.

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen/Buchungen von Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.

Die Buchung des Campinggastes ist erst nach Eingang des Anzahlungsbetrages verbindlich.

  1. Preisänderungsklausel

Das Unternehmen ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Verbrauchs-/Beschaffungskosten oder Änderungen der Umsatzsteuer anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Gast ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Unternehmen in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

  1. Ortstaxe

Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Campinggast die jeweilige Ortstaxe einzuziehen und abzuführen (Ortstaxe gemäß der gültigen Satzung der italienischen Provinz Bozen). Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen.

  1. Personenwechsel

Während des gebuchten Reisezeitraums sind Personenwechsel nicht gestattet. Hierfür sind grundsätzlich separate Buchungen erforderlich.

  1. Vertragsänderungen/Buchungsänderungen

Für Vertragsänderungen/Buchungsänderungen jeglicher Art, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt. Buchungen mit geleisteter Anzahlung können nur für das gleiche Kalenderjahr umgebucht werden. Buchungsänderungen können nur dann akzeptiert werden, wenn sich die Möglichkeit einer Änderung besteht.

  1. Allgemeine Nutzungspflicht

Ein Campingstellplatz ist mit maximal 6 Personen belegbar. Zusätzliche Zelte sind anmelde- und gebührenpflichtig.

  1. Anzahlung/Buchungsänderung/Reservierungsänderung

Bei Abschluss einer Buchung sind 50% des Gesamtaufenthaltes anzuzahlen. Bei
Buchungsänderung / Reservierungsänderung ist ein Unkostenbeitrag von 15 € zu entgelten.

  1. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Anzahlung/Reservierungsgebühr schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Campingbetrieb maßgebend. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, steht dem Campingbetrieb eine Entschädigung wie folgt zu:

– Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Anreise berechnen wir 50% des Gesamtpreises.

– Bei Nichterscheinen (No Show), vorzeitiger Abreise und/oder verspäteter Anreise werden alle gebuchten Tage in Rechnung gestellt.

Je nach Saison und Buchungslage behalten wir uns vor, die Stornierungsbedingungen anzupassen.

Als Garantie für Ihre Reservierung ist eine Kreditkarte erforderlich.

Um Stornogebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Eine Erstattung bei vorzeitiger Abreise erfolgt nicht.

  1. Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer Anreise nach Rezeptionsschluss (saisonabhängig) ist eine Benachrichtigung an welcome@sandgold.it notwendig. Andernfalls wird der Stellplatz/das Mietobjekt am Folgetag ab 15:00 Uhr anderweitig vergeben. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 8).

  1. Reiserücktrittsabsicherung

Der Campingplatz empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Europäische Reiseversicherung ist aktiv und berechnet ca. 6% des Buchungswertes, diese wird während des Buchungsvorganges angeboten. Bitte beachten Sie die Hinweise.

  1. An- und Abreise

Der reservierte Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie nach 19.00 Uhr anreisen, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Am Abreisetag bitten wir Sie, den Stellplatz bis 11.30 Uhr freizugeben.

Das reservierte Chalet steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie nach 19.00 Uhr anreisen, bitten wir um kurze Benachrichtigung. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Chalet bis 10:00 Uhr freizugeben.

Bei verspäteter Abreise wird der Tag in beiden Fällen in Rechnung gestellt.

  1. Platzordnung/Nachtruhe

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.

Die Nachtruhe gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr. Bitte respektieren Sie diese Ruhezeit und stören Sie Ihre Nachbarn nicht durch laute Musik, laute Gespräche oder Motorenlärm. Der Urlaub soll für alle erholsam und stressfrei sein.

Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt neun (9).

  1. Anmeldung/Zutrittsarmbänder

Es wird dem Campinggast bei Anreise eine oder mehrere Zutrittsarmbänder für die Tore/Mietobjekte im Campinggelände ausgehändigt. Diese berechtigen lediglich, die angemeldeten Personen passieren zu lassen.

Außerdem kann das Armband als Zahlungsmittel in unserer Bar/Bistro verwendet werden.

Die Abrechnung erfolgt bei Abreise an der Rezeption.

Bei Verlust eines ausgehändigten Zutrittsarmband wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils 25,00 € fällig.

  1. Besucher

Der Campinggast ist verpflichtet, Besucher in der Rezeption anzumelden. Die Besucherpreise sind in der Rezeption zu erfragen. Die Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken.

  1. Wlan

W-Lan ist auf dem gesamten Gelände kostenlos verfügbar.

  1. Sanitäre Einrichtungen:

Unsere Sanitäranlagen befinden sich im Untergeschoss des Hauptgebäudes und sind 24 Stunden für Sie geöffnet. Wir sind stets um Sauberkeit und Hygiene bemüht. Bitte hinterlassen Sie alles so, wie Sie es vorfinden möchten.

Wir haben auch 8 private Badezimmer für noch mehr Privatsphäre. Diese können tageweise gebucht werden.

  1. Mülltrennung

Wir bitten Sie, Ihren Müll sorgfältig zu trennen und in den jeweils vorgesehenen Containern (bei der Ausfahrt) zu entsorgen: Glas, Papier, Metall, Plastikflaschen, Tetra Pak, Karton, Restmüll.

  1. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

  1. Regeln

Nicht gestattet ist/sind:

  • Pools auf dem Stellplatz, Sperrmüllentsorgung, Hoverboards auf den asphaltierten Wegen, abstellen/fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art in den Gebäuden sowie im Eingangsbereich, offenes Feuer, hinterlassen von Steinen/Zeltheringen/Müll auf dem Stellplatz, Paketzustellungen, Nutzung anderer Stellplätze, Heringe in Bäume schlagen, schnelles Fahren, Lärmbelästigung
  • Buddeln, Graben, Regenrinnen ziehen auf dem Stellplatz
  • mehrere Vorzelte, Teppiche jegliche Art/Größe vor den Vorzelten
    luftundurchlässige/wasserundurchlässige Bodenbeläge in den Vorzelten
  • außerhalb der befestigten Stellplatzfläche den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil parken
  • nicht angemeldeten Personen Zutritt zum Campingpark gewähren
  • Laden von Elektrokraftfahrzeugen/Plug-In Hybride, sowie das Heizen mit Elektroheizgeräten im Vorzelt. Bei Missachtung erheben wir eine Gebühr von 100,00 €. Bei wiederholter Missachtung behalten wir uns vor, den Gast des Campingparks zu verweisen.
  • Offenes Feuer ist wegen der Brandgefahr verboten. Mit Ausnahme von Grillgeräten auf Gestellen.
  1. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.

In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campingpark Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen.

Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

  1. Haustiere

Stellplätze:

Haustiere sind auf unserem Campingplatz Herzlich Willkommen. Wir bitten Sie, Ihren Hund immer an der kurzen Leine zu führen und die Hinterlassenschaften Ihres Hundes selbst zu entsorgen.

Pro Hund berechnen wir 5,00 € pro Tag.

Hunde sind in den Sanitäranlagen nicht erlaubt.

Chalets:

Wir bitten um Verständnis, dass in den Chalets keine Haustiere erlaubt sind.

  1. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

  1. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  1. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

  1. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.

wir freuen uns

„Wir laden dich ein, Teil unserer einzigartigen Erfahrung zu sein und unvergessliche Erinnerungen inmitten der Natur zu schaffen.“

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